Aus: Ausgabe vom 19.09.2012, Seite 1 / Inland
Münster: Gericht stärkt Bürgerrechte
Münster. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Rechte von Bürgern bei Protesten gegen Neonaziaufmärsche gestärkt. Das Verbot eines öffentlichen Blockadetrainings von Bürgern im nordrhein-westfälischen Stolberg im Februar 2011 war unzulässig, wie das OVG in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. Das Training war als Versammlung mit etwa 100 Teilnehmern angemeldet gewesen. Die Polizei hatte aber das Üben von Blockadetechniken verboten und die Personalien der Beteiligten vorab eingefordert.
Laut OVG waren diese Auflagen unzulässig. Die Veranstaltung habe »gewaltfrei zur öffentlichen Meinungsbildung« und zum »angemessenen gesellschaftlichen Umgang mit rechtsextremen Ideologien beitragen wollen«. Die Probe durfte laut Gericht auch nicht als strafbare Aufforderung zur Störung des Aufmarsches gewertet werden. Friedliche Blockaden seien grundsätzlich zulässige Mittel, um die öffentliche Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erhöhen. (AFP/jW)
Laut OVG waren diese Auflagen unzulässig. Die Veranstaltung habe »gewaltfrei zur öffentlichen Meinungsbildung« und zum »angemessenen gesellschaftlichen Umgang mit rechtsextremen Ideologien beitragen wollen«. Die Probe durfte laut Gericht auch nicht als strafbare Aufforderung zur Störung des Aufmarsches gewertet werden. Friedliche Blockaden seien grundsätzlich zulässige Mittel, um die öffentliche Aufmerksamkeit für ein Anliegen zu erhöhen. (AFP/jW)
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