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Aus: Ausgabe vom 27.09.2012, Seite 4 / Inland

BGH stärkt Vermieterrechte

Karlsruhe. Auch wenn ein Vermieter eine Mietwohnung nur für eigene berufliche Zwecke oder die eines Familienangehörigen benötigt, kann er Mietern in der Regel kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Die rein berufliche Nutzung könne »ein berechtigtes Interesse« darstellen. Der BGH verwies dabei auf die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit. Der Vermieter hatte den Bewohnern gekündigt, weil seine Ehefrau ihre Anwaltskanzlei in die vermietete Wohnung nach Berlin verlegen wollte.

(dapd/jW)