Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 01.10.2012, Seite 5 / Inland

Erfolgreiche Klage gegen Kündigung

Hamburg. Ein Arbeiter der zahlungsunfähigen Hamburger Sietas Werft hat erfolgreich gegen seine Entlassung geklagt. Das Hamburger Arbeitsgericht hatte in einer jetzt zugestellten Begründung eines Urteils vom 13. September die von einem Insolvenzverwalter veranlaßte Kündigung für formwidrig und unwirksam erklärt. Dies gab der Anwalt des Klägers, der Arbeitsrechtler Rolf Geffken, am Wochenende bekannt. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war auf dem Briefpapier der Firma erklärt worden, mit dem kaum leserlichen Zusatz am Ende des Bogens, daß ein Insolvenzverwalter benannt sei und nur dieser Erklärungen für das Unternehmen abgeben dürfe. »Die gesetzliche Schriftform der Kündigung ist nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet wird«, heißt es in der Begründung des Gerichts. » Die Unterschrift muß den Inhalt des Kündigungsschreibens decken, also unter dem Text stehen und ihn räumlich abschließen.« Da dies nicht der Fall war, ist die Kündigung unwirksam. (jW)