Aus: Ausgabe vom 12.10.2012, Seite 3 / Schwerpunkt
Prozeßauftakt: Skandalöse Anklage
Am Dresdner Amtsgericht begann am Mittwoch der Prozeß gegen den innenpolitischen Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag André Hahn (jW berichtete). Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, als damaliger Fraktionsvorsitzender am 13. Februar 2010 eine »Blockade« gegen einen genehmigten Aufmarsch von Rechtsextremen in Dresden als »Rädelsführer« mitorganisiert zu haben. Die »Sprengung einer Versammlung« ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und kann in Sachsen mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Die Verhandlung wurde nach zwei Stunden auf den 23. Oktober vertagt.
Verteidiger Klaus Bartl forderte u.a., das Verfahren auszusetzen. Er verlangte, daß zunächst ein Verfassungsgericht die Rechtsgrundlage für das Verfahren klärt. Der Hintergrund: Im April 2011 erklärte der sächsische Verfassungsgerichtshof rückwirkend das Versammlungsgesetz des Bundeslandes aus formellen Gründen für verfassungswidrig und nichtig. Im Januar 2010 hatte die in Sachsen regierende Koalition aus CDU und FDP das Gesetz verschärft, ohne ausreichend das Parlament zu beteiligen. Damit gab es nach Ansicht der Verteidigung im Februar 2010 kein gültiges Versammlungsgesetz. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär erklärte dazu, daß in dem fraglichen Zeitraum das Versammlungsrecht des Bundes gegolten habe. Diesem zufolge stehen auf Blockaden genehmigter Versammlungen bis zu drei Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hat für Hahn 3000 Euro Geldstrafe beantragt.
Die Anklagebehörde ermittelt nicht nur gegen Hahn, sondern auch gegen den Thüringer Fraktionschef Bodo Ramelow und die beiden Fraktionsvorsitzenden der Linken im Hessischen Landtag, Janine Wissler und Willi van Ooyen. Sie hatten ebenfalls an der Gegendemonstration 2010 teilgenommen.
Der sächsische Linken-Parteichef Rico Gebhardt forderte im Vorfeld des Prozesses, das Verfahren gegen Hahn ganz einzustellen. »Die Unterstellung der Dresdner Staatsanwaltschaft, daß vier Fraktionsvorsitzende der Linken, allen voran der damalige Vorsitzende unserer Fraktion, André Hahn, dafür gesorgt haben, daß erstmals der europaweit größte Naziaufmarsch in Dresden nicht stattfinden konnte, ist für uns eine große Ehre«, erklärte Gebhardt. »Dennoch werden wir nicht der Versuchung erliegen, diese Behauptung für wahr zu halten.«
Verteidiger Klaus Bartl forderte u.a., das Verfahren auszusetzen. Er verlangte, daß zunächst ein Verfassungsgericht die Rechtsgrundlage für das Verfahren klärt. Der Hintergrund: Im April 2011 erklärte der sächsische Verfassungsgerichtshof rückwirkend das Versammlungsgesetz des Bundeslandes aus formellen Gründen für verfassungswidrig und nichtig. Im Januar 2010 hatte die in Sachsen regierende Koalition aus CDU und FDP das Gesetz verschärft, ohne ausreichend das Parlament zu beteiligen. Damit gab es nach Ansicht der Verteidigung im Februar 2010 kein gültiges Versammlungsgesetz. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär erklärte dazu, daß in dem fraglichen Zeitraum das Versammlungsrecht des Bundes gegolten habe. Diesem zufolge stehen auf Blockaden genehmigter Versammlungen bis zu drei Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hat für Hahn 3000 Euro Geldstrafe beantragt.
Die Anklagebehörde ermittelt nicht nur gegen Hahn, sondern auch gegen den Thüringer Fraktionschef Bodo Ramelow und die beiden Fraktionsvorsitzenden der Linken im Hessischen Landtag, Janine Wissler und Willi van Ooyen. Sie hatten ebenfalls an der Gegendemonstration 2010 teilgenommen.
Der sächsische Linken-Parteichef Rico Gebhardt forderte im Vorfeld des Prozesses, das Verfahren gegen Hahn ganz einzustellen. »Die Unterstellung der Dresdner Staatsanwaltschaft, daß vier Fraktionsvorsitzende der Linken, allen voran der damalige Vorsitzende unserer Fraktion, André Hahn, dafür gesorgt haben, daß erstmals der europaweit größte Naziaufmarsch in Dresden nicht stattfinden konnte, ist für uns eine große Ehre«, erklärte Gebhardt. »Dennoch werden wir nicht der Versuchung erliegen, diese Behauptung für wahr zu halten.«
Das »Bündnis Dresden nazifrei« hat mit Blick auf den Februar 2013 für den heutigen Freitag und den morgigen Sonnabend zu einer »Aktivierungskonferenz« eingeladen. (jW)
Info zur Konferenz im Internet: dresden-nazifrei.com
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