Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 13.10.2012, Seite 5 / Inland

Bund gegen ­Haftungslockerung

Berlin. Die Bundesregierung lehnt eine Lockerung der geplanten Haftung der Netzbetreiber bei fahrlässigen Pannen während der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die von Mecklenburg-Vorpommern geforderte Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit gehe zulasten der Verbraucher, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze am Freitag im Bundesrat. Der Bundesrat billigte den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nach dem Verbraucher bei unverschuldeten Pannen bei der Netzanbindung die Folgekosten übernehmen müssen. Bei einfacher Fahrlässigkeit müssen jedoch die Netzbetreiber geradestehen. (Reuters/jW)