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Aus: Ausgabe vom 26.10.2012, Seite 15 / Feminismus

Kritik an Plänen zu Unterhaltsvorschuß

Berlin. Die von der Regierungskoalition geplanten Kürzungen im Unterhaltsvorschußgesetz hat der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) kritisiert. Die Gesetzesänderungen waren am Donnerstag Thema im Bundestag. »Unter dem Deckmantel Entbürokratisierung sind Verschlechterungen geplant«, beklagte die VAMV-Vorsitzende Edith Schwab am Donnerstag in Berlin. Die Möglichkeit, den Vorschuß rückwirkend zu beantragen, müsse bestehen bleiben, denn nach einer Trennung zähle jeder Cent. Außerdem dürften Zahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils an Dritte, z.B. an Kindergarten oder Sportverein, nicht, wie von der schwarz-gelben Koalition geplant, vom Unterhaltsvorschuß abgezogen werden.

Der VAMV fordert statt einer Schwächung den Ausbau der familienpolitischen Leistung Unterhaltsvorschuß. Die Bezugsdauer dürfe nicht länger bei 72 Monaten gedeckelt werden, die Altersgrenze für den Bezug, die derzeit bei zwölf Jahren liegt, müsse entsprechend der Unterhaltsverpflichtung erhöht werden. Weiter müsse die Hälfte des Kindergeldes beim betreuenden Elternteil verbleiben, statt es ganz auf den Vorschuß anzurechnen.


Der Vorschuß ist eine Ersatz- oder Ausfalleistung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil für seine Kinder nicht zahlt bzw. zahlen kann. Der Staat zahlt in diesen Fällen 133 bis 180 Euro pro Kind und Monat. (jW)

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