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Aus: Ausgabe vom 26.10.2012, Seite 5 / Inland

Betriebsrat haftet für Beraterrechnung

Karlsruhe. Betriebsratsvorsitzende, die sich wegen Umstrukturierungsmaßnahmen des Arbeitgebers von externen Beratungsunternehmen beraten lassen, tragen das Haftungsrisiko für überhöhte Rechnungen. Das hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof entschieden. Nachdem die Deutsche Börse eine Betriebsänderung angekündigt hatte, beschloß der Betriebsrat 2007, sich von einer Beraterfirma unterstützen zu lassen. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz trägt die erforderlichen Kosten der Arbeitgeber. Im Streitfall lehnte der Konzern aber die Übernahme der Rechnung von 86 762 Euro ab. Die Leistungen seien nicht hinreichend dokumentiert und zum Teil nicht erforderlich gewesen. Daraufhin verklagte das Beratungsunternehmen den Betriebsrat bzw. dessen Vorsitzenden und Stellvertreter auf Zahlung. Die Klage vor dem Landgericht und Oberlandesgericht scheiterten, der BGH überwies den Fall jetzt zurück ans OLG. (dapd/jW)