Darf der Bundesgrenzschutz Geld von Flüchtlingen beschlagnahmen?
junge Welt sprach mit Brigitte Kiechle
Gerhard Klas* Brigitte Kiechle ist Rechtsanwältin in Karlsruhe
F: In diesem Sommer wurden in Karlsruhe mindestens zwei Fälle bekannt, in denen Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) Asylbewerbern bei »verdachtsunabhängigen Kontrollen« im Hauptbahnhof bis auf 80 Mark den gesamten Bargeldbestand abgenommen haben. Einem türkischen Asylbewerber mit einer Arbeitserlaubnis wurden 1800 Mark entwendet, einem iranischen Asylbewerber 220 Mark. Handelt es sich um Einzelfälle?
Mir selber sind ...
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