15 Jahre für Trebbin-Täter
Langjährige Haftstrafen gegen zwei Skinheads hat das Potsdamer Landgericht am Mittwoch im sogenannten Trebbin-Prozeß verhängt. Der 22jährige frühere Bundeswehrsoldat Jan Weicht wurde wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt, der 20jährige Maurer Francesco Heym mit derselben Begründung zu acht Jahren Jugendstrafe.
Richter Klaus Przybilla sah es als erwiesen an, daß beide am Abend des 30. September 1996 im brandenburgischen Trebbin drei italienische Bauarbeiter gezielt überfallen haben. Dabei hatte Weicht den 55jährigen Orazio G. mit einem Baseballschläger so schwer mißhandelt, daß dieser monatelang im Koma lag und seitdem linksseitig gelähmt und an den Rollstuhl gefesselt ist. Heym hatte währenddessen einen zweiten Italiener mit einer Schreckschußpistole in Schach gehalten.
Beide hätten den Tod des Italieners »billigend in Kauf genommen«, sagte Przybilla. An jenem Abend sei in Trebbin eine »regelrechte Menschenjagd« auf Italiener veranstaltet worden. Zunächst seien die Angeklagten gezielt auf die Suche nach italienischen Bauarbeitern gegangen. Dann habe sich eine »Gewaltorgie in drei Akten« abgespielt. Am selben Abend gab es in Trebbin zwei weitere Angriffe deutscher Jugendlicher auf Italiener.
Der Richter nannte als Grund für die hohen Strafen die Notwenigkeit »harter Sanktionen«. Alle Berichte in den Medien über ausländerfeindliche Übergriffe hätten bisher »keinen Lerneffekt« bei den Tätern erzeugt. Immer wieder würden seit etwa fünf Jahren Baseballkeulen dazu eingesetzt, mit »unglaublicher Brutalität« die Köpfe und Gliedmaßen von Fremden, Nichtseßhaften und Autonomen zu »zertrümmern«.
Der Verteidiger von Weicht nannte das Verfahren einen Ausdruck der »Rachsucht einer pöbelhaften Volkswut«. Die Verteidigung hatte in beiden Fällen auf Freispruch plädiert.
ddpADN/AP/jW
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