Aus: Ausgabe vom 16.11.2012, Seite 15 / Feminismus
Erster Prozeß um Brustimplantate
Karlsruhe. Im bundesweit ersten Schadensersatzprozeß wegen minderwertiger Brustimplantate des französischen Herstellers PIP hat das Landgericht Karlsruhe der Klägerin wenig Hoffnung gemacht. Der Vorsitzende Richter der zweiten Zivilkammer, Eberhard Lang, sagte am Dienstag in seiner zweistündigen Einführung mit Blick auf die Erfolgsaussichten der Klage, die Kammer habe Zweifel, ob die geltend gemachten Ansprüche anerkannt würden. Das Urteil soll am 30. November gesprochen werden.
Die Klägerin fordert Schmerzensgeld in Höhe von 20000 bis 30000 Euro. In dem zivilrechtlichen Musterverfahren müssen sich fünf Beklagte verantworten, darunter der Karlsruher -Chirurg, der der Frau die Implantate 2007 eingesetzt hatte. Er habe sie unzureichend aufgeklärt und die Implantate des Produzenten »Poly Implant Prothèse« (PIP) als besonders sicher dargestellt, heißt es in der Klage. Die PIP-Produkte stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein und schnell zu platzen. Die inzwischen insolvente Firma hatte für die Kissen minderwertiges Industriesilikon verwendet.
(dapd/jW)
Die Klägerin fordert Schmerzensgeld in Höhe von 20000 bis 30000 Euro. In dem zivilrechtlichen Musterverfahren müssen sich fünf Beklagte verantworten, darunter der Karlsruher -Chirurg, der der Frau die Implantate 2007 eingesetzt hatte. Er habe sie unzureichend aufgeklärt und die Implantate des Produzenten »Poly Implant Prothèse« (PIP) als besonders sicher dargestellt, heißt es in der Klage. Die PIP-Produkte stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein und schnell zu platzen. Die inzwischen insolvente Firma hatte für die Kissen minderwertiges Industriesilikon verwendet.
(dapd/jW)
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