Aus: Ausgabe vom 17.11.2012, Seite 6 / Ausland
Linkepolitikerin aus der Türkei deportiert
Von Nick Brauns
Ankara. Die am Mittwoch am Flughafen von Istanbul festgenommene frühere Europaabgeordnete Feleknas Uca ist am Donnerstag Abend nach Deutschland abgeschoben worden. Dies teilte ihr Rechtsanwalt Ramazan Demir über Twitter mit. Die Behörden erklärten die kurdischstämmige Linksparteipolitikerin aus Celle nach einem Verhör durch die Antiterrorabteilung der Polizei zur unerwünschten Person. Uca war festgenommen worden, weil sie mehrere hundert Packungen mit Vitamin-B-Tabletten für politische Gefangene im Gepäck hatte, die seit über 65 Tagen im Hungerstreik sind. Ihr wird Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans PKK vorgeworfen.
Mitte der Woche hatte sich auch die kurdische Abgeordnete und Sacharow-Preisträgerin des Europäischen Parlaments Leyla Zana dem Hungerstreik von über 700 Gefangenen und sieben Abgeordneten der Partei für Frieden und Demokratie BDP angeschlossen. Die Hungerstreikenden fordern ein Ende der Isolationshaft von PKK-Führer Abdullah Öcalan sowie die Aufhebung aller gesetzlichen Barrieren für den Gebrauch der kurdischen Sprache an Schulen und vor Gericht.
Ein in dieser Woche von der islamisch-konservativen AKP-Regierung dem Parlament vorgelegtes Gesetz zur muttersprachlichen Verteidigung vor Gericht wurde von der BDP bereits als Täuschungsmanöver zurückgewiesen. Während der Gebrauch der kurdischen Sprache während der Verhöre im Ermittlungsverfahrens weiterhin verboten bleibt, soll es im »Ermessen« des Richters liegen, ob sich Angeklagte auf kurdisch verteidigen dürfen.
Mitte der Woche hatte sich auch die kurdische Abgeordnete und Sacharow-Preisträgerin des Europäischen Parlaments Leyla Zana dem Hungerstreik von über 700 Gefangenen und sieben Abgeordneten der Partei für Frieden und Demokratie BDP angeschlossen. Die Hungerstreikenden fordern ein Ende der Isolationshaft von PKK-Führer Abdullah Öcalan sowie die Aufhebung aller gesetzlichen Barrieren für den Gebrauch der kurdischen Sprache an Schulen und vor Gericht.
Ein in dieser Woche von der islamisch-konservativen AKP-Regierung dem Parlament vorgelegtes Gesetz zur muttersprachlichen Verteidigung vor Gericht wurde von der BDP bereits als Täuschungsmanöver zurückgewiesen. Während der Gebrauch der kurdischen Sprache während der Verhöre im Ermittlungsverfahrens weiterhin verboten bleibt, soll es im »Ermessen« des Richters liegen, ob sich Angeklagte auf kurdisch verteidigen dürfen.
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