Aus: Ausgabe vom 22.11.2012, Seite 15 / Medien
Rechnungshof muß Auskunft geben
Leipzig. Der Bundesrechnungshof muß Journalisten über Prüfergebnisse grundsätzlich Auskunft geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergangene Woche entschieden und bestätigte damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Geklagt hatte ein freier Wirtschaftsjournalist. Er hatte Einsicht in Prüfungsunterlagen über Zahlungen des Entwicklungshilfeministeriums an Stiftungen politischer Parteien und kirchlicher Organisationen gefordert. Seinen Anspruch hatte der Journalist mit dem Informationsfreiheitsgesetz begründet. Mit dem Urteil ist die Behörde verpflichtet, dem Kläger Kopien der letzten Prüfung der betroffenen Organisationen zu senden. (dapd/jW)
Geklagt hatte ein freier Wirtschaftsjournalist. Er hatte Einsicht in Prüfungsunterlagen über Zahlungen des Entwicklungshilfeministeriums an Stiftungen politischer Parteien und kirchlicher Organisationen gefordert. Seinen Anspruch hatte der Journalist mit dem Informationsfreiheitsgesetz begründet. Mit dem Urteil ist die Behörde verpflichtet, dem Kläger Kopien der letzten Prüfung der betroffenen Organisationen zu senden. (dapd/jW)
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