Grünes Licht für Castoren
Anhörung zum »Interimslager« Neckarwestheim beendet. AKW-Gegner verließen Veranstaltung
Reimar PaulWir lassen uns nicht einwickeln, weder von sogenannten Verfahrenszwängen noch vom rot-grünen >Atomausstieg<.« Mit dieser Erklärung beendete das »Aktionsbündnis Castor- Widerstand« am vergangen Sonnabend vormittag seine Teilnahme am Erörterungstermin zum Interimslager Neckarwestheim. Die Atomgegner zogen aus der Halle und versammelten sich im Freien zu einer Kundgebung. Wenige Stunden später erklärte Verhandlungsleiter Bruno Thomauske vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Erörterung auch offiziell für beendet.
Der Betreiber des AKW Neckarwestheim, die Gemeinschaftskernkraftwerk Neckar GmbH, hat beim BfS den Bau des Interimslagers für bis zu 24 Castor-Behälter mit verbrauchten Brennstäben aus den beiden Reaktorblöcken beantragt. Damit soll die Zeit bis zur Inbetriebnahme des eigentlichen Atommüll-Zwischenlagers in Neckarwestheim überbrückt werden. Gegen das Interimslager hatten während der öffentlichen Auslegung der Unterlagen 4122 Menschen Einwendungen erhoben. Die meisten von ihnen machten Sicherheitsbedenken geltend.
Nach Ansicht des BfS sind bei dem Erörterungstermin alle wesentlichen Fragen zur Behältersicherheit, zu den Beladevorgängen und zum Strahlenschutz »in sachlicher Atmosphäre« diskutiert worden. Die Atomgegner haben eine andere Wahrnehmung. »Auf die von den Einwendern vorgetragenen Sicherheitsbedenken und das mögliche Gefährdungspotential dieser neuen Atomanlage wurde nicht eingegangen«, erklärt das Aktionsbündnis Castor-Widerstand. Außerdem hätten »wichtige Gutachten« noch gar nicht vorgelegen, einem Einwender sei die für einen späteren Zeitpunkt verlangte vollständige Akteneinsicht verwehrt worden.
Für die Atomgegner steht der Ausgang des Verfahrens ohnehin schon fest. Eine neutrale Beurteilung des Antrags sei schon deshalb nicht möglich, weil das BfS als Genehmigungsbehörde »unter enormem politischen Druck« stehe. Das Interimslager müsse alleine deshalb genehmigt werden, damit der von Rot-Grün der Stromwirtschaft im sogenannten »Atomkonsens« zugesicherte ungestörte Weiterbetrieb des AKW Neckarwestheim nicht gefährdet werde. Bei der Erörterung hatten die Betreiber deutlich gemacht, daß die Abklingbecken des AKW buchstäblich randvoll sind und nach den nächsten Brennelementewechseln im April (Block 1) und Mai (Block 2) nicht mehr angefahren werden können.
Das BfS wies auf Anfrage zurück, daß der Ausgang des Verfahrens schon klar und eine objektive Beurteilung nicht mehr möglich sei. Die erörterten Einwendungen würden nun geprüft, gegebenenfalls auch noch weitere Unterlagen vom Antragsteller angefordert. »Das Verfahren ist auf jeden Fall ergebnisoffen«, sagte Behördensprecher Ralf Schmitt.
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