Aus: Ausgabe vom 10.12.2012, Seite 5 / Inland
Experten warnen vor NPD-Verbotsantrag
Berlin. Prominente Rechtsexperten halten das von den Ländern angestrebte Verfahren zum Verbot der NPD für ausgesprochen riskant. Die ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch und Winfried Hassemer wiesen darauf hin, daß ein Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht nur eine Etappe wäre. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg könnte die Entscheidung wieder kippen. Der Staatsrechtler Jentsch, Berichterstatter im 2003 gescheiterten ersten NPD-Verbotsverfahren, kritisierte im Focus, das Verfahren werde »nicht durch nüchterne Überlegung bestimmt, sondern durch emotionale Übersteigerung«.
Ein Parteienverbot beantragen können der Bundesrat, der Bundestag und die Bundesregierung. Während die Länder das Verfahren riskieren wollen, hält sich die Regierung noch bedeckt. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte sich am Freitag gegen ein neues Verfahren ausgesprochen, ähnlich äußerten sich am Wochenende mehrere FDP-Politiker. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück forderte die Regierung am Sonntag auf, ein Verbot zu unterstützen. (dapd/jW)
Ein Parteienverbot beantragen können der Bundesrat, der Bundestag und die Bundesregierung. Während die Länder das Verfahren riskieren wollen, hält sich die Regierung noch bedeckt. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte sich am Freitag gegen ein neues Verfahren ausgesprochen, ähnlich äußerten sich am Wochenende mehrere FDP-Politiker. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück forderte die Regierung am Sonntag auf, ein Verbot zu unterstützen. (dapd/jW)
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