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Aus: Ausgabe vom 18.12.2012, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Lesetips

Widerspenstigkeit

»Mehr Widerspenstigkeit« von Betriebsräten bei der Umsetzung sogenannter Restrukturierungen wünscht sich der Jurist Ingo Hamm in einem in der Dezemberausgabe der Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb abgedruckten Kommentar. »Funktionen auslagern oder zurückholen, Betriebe und Unternehmen spalten oder zusammenlegen: Für alles gibt es eine plausibel klingende Erklärung im BWL-Sprech«, schreibt er. Häufig passiere dabei das Gegenteil dessen, was noch gestern gepredigt wurde.

Hamm argumentiert dagegen, darauf mit sehr weitgehendem komanagement zu reagieren: Wer ständige Umstrukturierungen »als Qualitätsmangel des Managements ansieht, hat sicher recht. Wer versucht, es als Betriebsrat zu ändern, liegt trotzdem schief. Die Rollenverteilung läßt nicht zu, daß der Betriebsrat besser weiß, was das Unternehmen braucht. Ebenso wenig, wie der Arbeitgeber dem Betriebsrat erklären kann, wie Interessenvertretung richtig geht.« Statt dessen sei es durchaus angemessen, mit den Instrumenten »Interessenausgleich« und »Sozialplan« Sand ins Getriebe zu streuen, wenn Belegschaftsvertreter von Unternehmensvorhaben nicht überzeugt sind. (jW)

Arbeitsrecht im Betrieb, Nr. 12/2012, 72 Seiten, Jahresabo: 135,60 Euro, www.aib-web.de

Im »Häuserkampf«

Teil der aktuellen Unternehmensstrategien ist die Ausweitung von Werkverträgen, mit der sich Betriebsratsberater Marcus Schwarzbach im Dezemberheft der Fachzeitschrift Gute Arbeit beschäftigt. »Da Leiharbeit inzwischen reglementierter ist (…), wird das Hintertürchen Werkvertrag verstärkt genutzt: zum Dumping der Löhne, der Arbeitsqualität und anderer Sozialstandards am regulären Arbeitsplatz sowie zum Aushebeln der Zuständigkeiten von Betriebsräten.« Schwarzbach empfiehlt den Beschäftigtenvertretungen, dagegen Strategien zu entwickeln. Zum einen gelte es, die bestehenden Informationsrechte zu nutzen. Zum anderen seien »die Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung nach Paragraph 92a« des Betriebsverfassungsgesetzes, der dem Betriebsrat Vorschlagsrechte gibt, von Bedeutung.

Schwarzbach bedauert das Fehlen einer gesetzlichen Reglementierung von Werkverträgen. Vor diesem Hintergrund hätten betroffene Betriebsräte derzeit »nur die Option, unterstützt zum Beispiel von den Gewerkschaften, quasi im ›Häuserkampf‹ die betrieblichen Verhältnisse aufzuarbeiten, betriebliche Regelungen mit dem Arbeitgeber auszufechten, um dann die betriebliche Lage und die soziale Situation der Beschäftigten zu verbessern«.

(jW)

Arbeit. Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung, 12/2012, 40 Seiten, Jahresabo: 166,80 Euro

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