Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 19.12.2012, Seite 5 / Inland

Neonaziorganisation klagt gegen Verbot

Leipzig. Das Verbot des bundesweit größten Neonazi-Vereins beschäftigt heute das Bundesverwaltungsgericht. Wenige Tage nach dem Beschluß des Bundesrats für ein entsprechendes Verfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht wird in Leipzig über das Verbot der »Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige« (HNG) verhandelt. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte im September 2011 die 1979 gegründete Organisation per Verfügung verbieten lassen, da inhaftierte Neonazis durch die HNG in ihrer aggressiven Haltung bestärkt würden. Dagegen wendet sich der Verein mit seiner Klage. Nach Einschätzung des Bundes­innenministeriums benutzt die Organisation die vermeintlich karitative Betreuung von Strafgefangenen als Deckmantel, um die neofaschistische Szene in Deutschland zu stärken. Dem Verbot im September 2011 ging eine Razzia 2010 voraus, bei der in ganz Deutschland Räume der Organisation durchsucht worden waren. (dapd/jW)