Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 20.12.2012, Seite 2 / Inland

Kaum noch Anspruch auf Arbeitslosengeld

Nürnberg. Zwei Drittel aller Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hatten zuvor keinen Anspruch mehr auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I. Dies geht aus einer am Mittwoch in Nürnberg veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nur ein knappes Drittel der Betroffenen war unmittelbar vor dem Eintritt in den Hartz-IV-Bezug arbeitslos gemeldet. Ein weiteres knappes Drittel konnte wegen zu kurzer Beschäftigungsdauer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben. Die übrigen waren nicht erwerbstätig, etwa weil sie eine schulische Ausbildung oder ein Studium absolvierten.

(AFP/jW)