Aus: Ausgabe vom 22.12.2012, Seite 5 / Inland
Kein Elterngeld für geduldete Ausländer
Karlsruhe. Geduldete Ausländer bleiben weiterhin ausnahmslos vom Elterngeld ausgeschlossen. Das ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter verwarfen eine Vorlage des Bundessozialgerichts, das die entsprechende Vorschrift im Elterngeldgesetz für verfassungswidrig hielt. Die heute 24jährige Klägerin des Ausgangsverfahrens war 1992 mit ihren Eltern aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland eingereist. Für ihre im November 2008 geborene Tochter hatte die allein erziehende, ledige Frau erfolglos Elterngeld beantragt.
(dapd/jW)
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