Aus: Ausgabe vom 03.01.2013, Seite 2 / Inland
Schutz vor Abzocke am Telefon
Berlin. Verbraucher sollen besser vor telefonischen Gewinnspielen geschützt werden. Die Bundesregierung kündigte an, derartige Verträge sollten künftig nur noch schriftlich abgeschlossen werden können. Verbraucher seien sich oft gar nicht bewußt, welche Verpflichtungen sie eingingen. Zum Teil gehe es um Mitgliedsbeiträge von monatlich mehr als 50 Euro. Verbraucherschützern und Opposition gehen die Pläne der Regierung allerdings nicht weit genug. Sie fordern, daß bei allen Verträgen, die im Rahmen eines unerlaubten Telefonanrufs zustande kommen, eine Bestätigung in Textform gesetzlich vorgeschrieben werden müsse.
(dapd/jW)
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