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Aus: Ausgabe vom 07.01.2013, Seite 3 / Schwerpunkt

Hintergrund: Justizposse

Am vergangenen Freitag wurde vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach einer kurzen Weihnachtspause der Prozeß gegen die vermeintlichen Mitglieder der linken Stadtguerillagruppe »Revolutionäre Zellen« (RZ), Sonja Suder (79) und Christian Gauger (71), fortgesetzt. Das im September 2012 eröffnete Verfahren dürfte sich noch über Monate hinziehen; bis Ende März stehen bereits die Termine fest. Den Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, 1977 an einem Sprengstoffattentat auf den Konzern MAN in Nürnberg beteiligt gewesen zu sein. Bei dem Anschlag wurde ein Loch in die Außenmauer eines Firmengebäudes gerissen. Die RZ begründeten die Aktion damals in einem Bekennerschreiben mit der Beteiligung am Atomwaffenprogramm Südafrikas. MAN habe Verdichteranlagen für eine Urananreicherungsanlage in den Apartheidstaat geliefert. Kurz darauf sollen Suder und Gauger einen Anschlag auf die AKW-Zulieferer »Klein, Schanzlin und Becke« in Frankenthal mit vorbereitet haben. Allein, die RZ-Bombe ging nicht hoch, der Zünder versagte. Außerdem sollen die beiden an einem Brandanschlag auf den Königssaal des Heidelberger Schlosses am 18. Mai 1978 beteiligt gewesen sein. Die seinerzeitige Aktion richtete sich gegen die Abrißpolitik der Stadt und die Kaputtsanierung Heidelbergs. Auch hier entstand nur Sachschaden.

Das Verfahren vor dem OLG Frankfurt am Main 35 Jahre nach den Taten ist eine bizarre Justizposse. Nicht nur, daß die den beiden Beschuldigten vorgeworfenen Taten nach französischem Recht, wo Suder und Gauger bis zu ihrer Auslieferung an die BRD im September 2011 lebten, verjährt sind. Auch die Anklage insgesamt steht auf wackligen Beinen. So beruft sich die Justiz unter anderem auf die Aussagen des Kronzeugen Hans-Joachim Klein. Der war 2001 wegen seiner Beteiligung am Anschlag auf die Ministerkonferenz der Organisation Ölexportierender Staaten (OPEC) am 21. Dezember 1975 in Wien verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt hatte in seiner Urteilsbegründung gegen Klein festgestellt, daß dessen Angaben unglaubhaft seien.

(bern)

www.verdammtlangquer.org

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