Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 10.01.2013, Seite 5 / Inland

Mutter gewinnt Mietstreit

Kassel. Nach einer Wohnungsmodernisierung müssen die Jobcenter auch die erhöhten Mietkosten übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn der Hartz-IV-Bezieher die Modernisierung gewünscht hat, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied (Az: B4AS 32/12R). Damit gaben die obersten Sozialrichter einer alleinerziehenden Mutter in Berlin recht. Weil sie in dem fensterlosen Bad ständig mit Schimmel zu kämpfen hatte, hatte sie mit der Vermieterin eine Modernisierung vereinbart. Insbesondere sollte das Bad gefliest werden. Die Warmmiete von bislang 400 Euro sollte anschließend um 29,27 Euro pro Monat steigen. Das Jobcenter weigerte sich, die Mieterhöhung zu tragen. (AFP/jW)