Aus: Ausgabe vom 10.01.2013, Seite 5 / Inland
Mutter gewinnt Mietstreit
Kassel. Nach einer Wohnungsmodernisierung müssen die Jobcenter auch die erhöhten Mietkosten übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn der Hartz-IV-Bezieher die Modernisierung gewünscht hat, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied (Az: B4AS 32/12R). Damit gaben die obersten Sozialrichter einer alleinerziehenden Mutter in Berlin recht. Weil sie in dem fensterlosen Bad ständig mit Schimmel zu kämpfen hatte, hatte sie mit der Vermieterin eine Modernisierung vereinbart. Insbesondere sollte das Bad gefliest werden. Die Warmmiete von bislang 400 Euro sollte anschließend um 29,27 Euro pro Monat steigen. Das Jobcenter weigerte sich, die Mieterhöhung zu tragen. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Grüne distanzieren sich von Steinbrück
vom 10.01.2013 -
»Der Senat wird reguläre Stellen schaffen müssen«
vom 10.01.2013 -
Diverse Personalfragen offen
vom 10.01.2013 -
Presse mag »UmFAIRteilen« nicht
vom 10.01.2013 -
»Reichsbürger« hortete zentnerweise Sprengstoff in Neukölln
vom 10.01.2013 -
Jeder geht, wohin er will
vom 10.01.2013 -
Wegen Krankheit unter Druck gesetzt
vom 10.01.2013 -
Mieterwunschkonzert
vom 10.01.2013 -
»Vertuschen wird ganz groß geschrieben«
vom 10.01.2013