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Aus: Ausgabe vom 15.01.2013, Seite 4 / Inland

Neonaziklage gegen Bank vor BGH

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag über die Kündigung des Girokontos eines von Neonazis betriebenen Versandhandels. Das Oberlandesgericht Bremen hatte das Kündigungsrecht der Commerzbank vor einem Jahr bestätigt. Hiergegen hat der Buch- und Geschenkdienst Revision vor dem BGH eingelegt. Die GmbH vertreibt unter anderem Bücher über die faschistische Waffen-SS mit dem Untertitel »Ehrenbuch der Tapfersten«. Auch Wehrmachtsausrüstung befindet sich im Angebot. Die Commerzbank kündigte das Girokonto und gab hierfür »grundsätzliche Erwägungen« an. Das OLG Bremen vertrat die Ansicht, daß die Kündigung zulässig sei.

(dapd/jW)

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