Aus: Ausgabe vom 19.01.2013, Seite 2 / Inland
Gericht verhandelt Kundus-Klage
Bonn. Das Bonner Landgericht verhandelt am 20. März über die erste von mehreren Klagen ziviler Opfer des Luftangriffs im afghanischen Kundus von September 2009. Dabei geht es nach Gerichtsangaben vom Freitag um die Forderungen eines Vaters von zwei mutmaßlich bei der Bombardierung getöteten Kindern auf Zahlung von 40000 Euro sowie einer Witwe und Mutter von sechs Kindern auf Zahlung von 50000 Euro. Beklagt ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Kläger machen geltend, daß der von einem Offizier der Bundeswehr angeforderte Bombenabwurf durch zwei US-Kampfflugzeuge gegen das Völkerrecht verstoßen habe.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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