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Aus: Ausgabe vom 31.01.2013, Seite 3 / Schwerpunkt

Rechtsstreit um Beamtenstreik

Beamte haben kein Streikrecht. Diese bislang vorherrschende Rechtsauffassung wird von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Frage gestellt. In vergangenen Tarifauseinandersetzungen rief sie mehrfach verbeamtete Lehrkräfte zu Arbeitsniederlegungen auf. Die jeweiligen Dienstherren verhängten Disziplinarstrafen und Geldbußen. Dagegen zogen die Betroffenen mit Unterstützung der GEW vor Gericht. Die ersten Instanzen urteilten uneinheitlich. Zuletzt entschieden die Oberverwaltungsgerichte Lüneburg und Münster gegen die Beschäftigten. Die GEW reichte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Sollte sie damit in Karlsruhe keinen Erfolg haben, will sie vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

»Ich bin davon überzeugt, daß der Europäische Gerichtshof in dieser Frage letztlich zugunsten der verbeamteten Lehrkräfte entscheiden wird«, erklärte Ilse Schaad vom GEW-Hauptvorstand im jW-Gespräch. Die Gewerkschafterin beruft sich dabei vor allem auf europäisches Recht: »Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Sozialcharta unterscheiden in bezug auf das Streikrecht nicht nach Status, sondern nach Funktion.« Hierzulande werde den Beamten das Recht auf Arbeitsniederlegungen jedoch pauschal abgesprochen, unabhängig von ihrer Tätigkeit.

Die juristische Klärung des Streits kann noch Jahre dauern. Dennoch plant die Gewerkschaft in dem aktuellen Konflikt keine Streikaufrufe an verbeamtete Lehrkräfte. »Wir fordern die Beamten auf, ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen – das geht auch auf andere Weise als mit Streik«, sagte Schaad. (dab)

www.gew.de/Beamte_Streik.html

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