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15.02.2013 / Feuilleton / Seite 12

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Rafik Will
Vor kurzem hat ein Gesetzentwurf den Bundestag passiert, der die Zwangsmedikation von Psychiatrie-Insassen neu regelt, nachdem der BGH die alten Vorgaben im Betreuungsrecht letzten Sommer für unzureichend erklärt hatte und die Zwangsmedikation aussetzte. In dem halben Jahr zwischen BGH-Urteil und Bundestagsabstimmung machten Ärzte psychiatrischer Einrichtungen die Erfahrung, wie sich die verminderte Verabreichung von Psychopharmaka auswirkt. Manche von ihnen waren p...

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