Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 02.03.2013, Seite 13 / Feuilleton

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Am 12. Februar berichtete diese Zeitung über einen Entscheid des EU-Gerichtshofs, nach dem die Kurzbezeichnung »Bud« für Budweiser-Bier nicht von der staatlichen tschechischen Traditionsbrauerei Budejovický Budvar verwendet werden darf, sondern nur von der US-Großbrauerei Anheuser-Busch (AB). Die Richter hielten den Verkauf des tschechischen Originals in großen Teilen der EU für eine »vernachlässigbare Größenordnung«. In dieser Woche nun haben Biertrinker in den USA Sammelklage gegen AB eingereicht, weil der Alkoholgehalt des falschen Budweisers durch Beimischung von Wasser »3 bis 8 Prozent« unterhalb des behaupteten läge. »Die Kunden von AB werden für verwässertes Bier übermäßig zur Kasse gebeten, und AB kann sich ungerechtfertigt dadurch bereichern, daß es größere Mengen verkaufen kann«, heißt es nach Angaben der Nachrichtenagentur Bloomberg vollauf zurecht im Schriftsatz der Kläger. (jW)

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