Aus: Ausgabe vom 02.03.2013, Seite 3 / Schwerpunkt
Exemplarisches: Die Anklage
Angeklagt ist der Vorstand, also die vier persönlich haftenden Gesellschafter, die die Bank Sal. Oppenheim bis zur Pleite 2009 leiteten: Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow, Dieter Pfundt und Friedrich Carl Janssen. Angeklagt ist weiter der Bau- und Immobilienunternehmer Josef Esch, der mit Hilfe der gemeinsamen Esch-Oppenheim Holding 72 aufwendige Immobilienprojekte hochzog, darunter die Köln-Arena, Kölner Messehallen, Karstadt-Kaufhäuser, Medienzentren.
Die Anklage lautet auf Untreue und Beihilfe dazu: Die Angeklagten sollen bei drei Immobilienprojekten die Bank um 150 Millionen Euro betrogen haben. Die Kölner Staatsanwälte konzentrieren sich auf die drei Projekte, die vergleichsweise klein sind und bei denen leicht zu ermitteln war:
1. Die Angeklagten kauften über eine eigens gegründete Grundstücksgesellschaft innerhalb der Esch-Oppenheim Holding ein Gebäude in Frankfurt, um es an die Bank für eine geplante Niederlassung zu vermieten. Sie ließen das Gebäude erweitern und sanieren. Wegen der Finanzkrise konnte die Bank die Niederlassung nicht eröffnen. Deshalb verkauften die Angeklagten das Gebäude, das ihnen gehörte, an die Bank – d. h. an sich selbst – zu einem überhöhten Preis. Profit für die Angeklagten bzw. Schaden für die Bank: 76 Millionen Euro.
2. Die Angeklagten kauften nach demselben Muster in Köln ein Gebäude, ließen es sanieren und umbauen. Das Geldinstitut – rechtlich gesehen also die Angeklagtengruppe selbst – mietete das Gebäude von der Grundstücksgesellschaft der Bankchefs zu einer überhöhten Miete, und zwar für 30 Jahre. Josef Esch soll für seine Baufirma dabei Millionen ohne Gegenleistung kassiert haben. Profit für die Angeklagten bzw. Schaden für die Bank: 59 Millionen Euro.
3. Nach dem Tod des langjährigen Seniorchefs Alfred von Oppenheim 2005 kaufte die Bank eine Villa mit Park im Kölner Nobelviertel Marienburg. Die Bankchefs ließen das Anwesen auf Kosten des Geldinstituts durch den Bauunternehmer Josef Esch aufwendig erweitern und umbauen. Dann vermieteten sie es für 350000 Euro pro Jahr an die Ehefrau des Verstorbenen, Jeane Freifrau von Oppenheim. Die Miete, so die Anklage, sei im Verhältnis zu den Kauf- und Baukosten viel zu niedrig. Schaden für die Bank: knapp neun Millionen Euro.
Die vier Bankchefs standen also jedesmal als Käufer und Verkäufer auf beiden Seiten und machten zu Lasten der Bank Geschäfte mit sich selbst.
(rue)
Die Anklage lautet auf Untreue und Beihilfe dazu: Die Angeklagten sollen bei drei Immobilienprojekten die Bank um 150 Millionen Euro betrogen haben. Die Kölner Staatsanwälte konzentrieren sich auf die drei Projekte, die vergleichsweise klein sind und bei denen leicht zu ermitteln war:
1. Die Angeklagten kauften über eine eigens gegründete Grundstücksgesellschaft innerhalb der Esch-Oppenheim Holding ein Gebäude in Frankfurt, um es an die Bank für eine geplante Niederlassung zu vermieten. Sie ließen das Gebäude erweitern und sanieren. Wegen der Finanzkrise konnte die Bank die Niederlassung nicht eröffnen. Deshalb verkauften die Angeklagten das Gebäude, das ihnen gehörte, an die Bank – d. h. an sich selbst – zu einem überhöhten Preis. Profit für die Angeklagten bzw. Schaden für die Bank: 76 Millionen Euro.
2. Die Angeklagten kauften nach demselben Muster in Köln ein Gebäude, ließen es sanieren und umbauen. Das Geldinstitut – rechtlich gesehen also die Angeklagtengruppe selbst – mietete das Gebäude von der Grundstücksgesellschaft der Bankchefs zu einer überhöhten Miete, und zwar für 30 Jahre. Josef Esch soll für seine Baufirma dabei Millionen ohne Gegenleistung kassiert haben. Profit für die Angeklagten bzw. Schaden für die Bank: 59 Millionen Euro.
3. Nach dem Tod des langjährigen Seniorchefs Alfred von Oppenheim 2005 kaufte die Bank eine Villa mit Park im Kölner Nobelviertel Marienburg. Die Bankchefs ließen das Anwesen auf Kosten des Geldinstituts durch den Bauunternehmer Josef Esch aufwendig erweitern und umbauen. Dann vermieteten sie es für 350000 Euro pro Jahr an die Ehefrau des Verstorbenen, Jeane Freifrau von Oppenheim. Die Miete, so die Anklage, sei im Verhältnis zu den Kauf- und Baukosten viel zu niedrig. Schaden für die Bank: knapp neun Millionen Euro.
Die vier Bankchefs standen also jedesmal als Käufer und Verkäufer auf beiden Seiten und machten zu Lasten der Bank Geschäfte mit sich selbst.
(rue)
Mehr aus: Schwerpunkt
-
Meineidiger Chef der Bank Oppenheim: Verfahren eingestellt
vom 02.03.2013 -
Bankster vor Gericht
vom 02.03.2013