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Aus: Ausgabe vom 04.03.2013, Seite 4 / Inland

Neue Initiative gegen Bestechung

Berlin. Im Bundestag ist eine neue Initiative zum härteren Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung gestartet worden. Rechtsexperten aller Fraktionen legten am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Vorteilsnahme von Parlamentariern unter Strafe gestellt werden soll. Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes, der Länder oder der Kommunen für die Ausübung des Mandats als Gegenleistung einen Vorteil fordert, sich versprechen läßt oder annimmt soll demnach mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. In der bisherigen Regelung zur Abgeordnetenbestechung ist nur der Stimmenkauf bei Abgeordneten unter Strafe gestellt. Widerstand gegen schärfere Regeln hatte es zuletzt in der CDU/CSU gegeben. Befürchtet wird dort, die Tätigkeit der Parlamentarier könnte beeinträchtigt werden.

(AFP/jW)

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