Aus: Ausgabe vom 12.03.2013, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Mitgliederbonus
Sogenannte Mitgliedervorteilsregelungen sind in Mode. Viele Tarifverträge sehen neuerdings ein »Zuckerl« für Gewerkschaftsmitglieder vor. Mal gibt es einen extra Bonus, mal zusätzliche freie Tage, mal eine Besserstellung bei der betrieblichen Altersvorsorge. Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist das unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Allerdings trifft der Unternehmer die letzte Entscheidung darüber, ob er die Vorteile auch Nichtgewerkschaftern zukommen läßt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich ein Beitrag in AiBplus, Beilage zur Fachzeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb, damit, wie Betriebsräte dafür sorgen können, daß unorganisierten Beschäftigten der Bonus tatsächlich verwehrt wird. Die Frage ist aber: Sollten sie das? Schließlich ist der Betriebsrat Interessenvertretung der gesamten Belegschaft. Zudem widerspricht ein Bonus dem gewerkschaftlichen Ziel nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit.
(jW)
(jW)
Arbeitsrecht im Betrieb/AiBplus, Nr. 2/2013, 72 (plus 24) Seiten, Jahresabo: 135,60 Euro, www.aib-web.de
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