Aus: Ausgabe vom 14.03.2013, Seite 4 / Inland
Leiharbeit in öffentlicher Hand
Berlin. Das Beschäftigen von Leiharbeitern ist auch in öffentlichen Einrichtungen gang und gäbe. Auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus teilte der Senat mit, daß in mehreren Berliner Unternehmen und Behörden Leiharbeiter eingesetzt wurden und werden, teilweise auch länger als ein Jahr. Wie die Berliner Morgenpost in ihrer Mittwochausgabe berichtete, wurden unter anderem bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) oder auch bei der Verwaltung der Bäderbetriebe Leiharbeiter beschäftigt. Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg ist nach den Angaben einer der größten Nutznießer: So seien an den Flughäfen rund 198 Leiharbeiter eingesetzt, was den Angaben zufolge 13 Prozent der Belegschaft entspricht.
Dem Bericht nach ist Bezahlung unterhalb des im Berliner Vergabegesetz festgeschriebenen Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde keine Seltenheit. So erhielten etwa 48 Leiharbeiter, die im IT-Dienstleistungszentrum Berlin, einer Anstalt öffentlichen Rechts, für die zentrale Behörden-Einwahlnummer 115 einsetzt seien, lediglich ein Stundenentgelt von 7,50 Euro.
(dapd/jW)
Dem Bericht nach ist Bezahlung unterhalb des im Berliner Vergabegesetz festgeschriebenen Mindestlohns von 8,50 Euro die Stunde keine Seltenheit. So erhielten etwa 48 Leiharbeiter, die im IT-Dienstleistungszentrum Berlin, einer Anstalt öffentlichen Rechts, für die zentrale Behörden-Einwahlnummer 115 einsetzt seien, lediglich ein Stundenentgelt von 7,50 Euro.
(dapd/jW)
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