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Aus: Ausgabe vom 20.03.2013, Seite 5 / Inland

Prozeß nach Massaker von Kundus

Bonn. Die von dem Bundeswehr-Oberst Georg Klein angeordneten NATO-Luftschläge im afghanischen Kundus haben ein juristisches Nachspiel. Am heutigen Mittwoch verhandelt das Landgericht Bonn über die erste von mehreren Schadenersatzklagen von Angehörigen der Opfer gegen die Bundesrepublik. Kläger sind ein Vater von zwei bei der Bombardierung getöteten Kindern sowie eine Witwe, die Mutter von sechs Kindern ist. Sie verlangen die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 40000 Euro sowie eine Entschädigung von 50000 Euro. Bei dem Luftangriff am 3. September 2009 hatten US-Kampfflieger zwei von Taliban entführte Tanklastwagen bombardiert. Dabei starben 142 Menschen, unter ihnen viele Zivilisten. Die BRD will eine Abweisung der Klagen beantragen.(dapd/jW)

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