Aus: Ausgabe vom 20.03.2013, Seite 5 / Inland
Verurteilt wegen »Verunglimpfung«
Berlin. Das Berliner Landgericht hat die Berufung eines ehemaligen Offiziers des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit gegen ein Urteil wegen »Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener« zurückgewiesen. Dies berichtete das Neue Deutschland am Dienstag.
Der frühere Oberst Wolfgang Schmidt hatte den 1952 in der DDR zum Tode verurteilten Johann Burianek als »Banditen und Anführer einer terroristischen Vereinigung« bezeichnet. Burianek hatte in der DDR Anschläge verübt und zwei Attentate auf Brücken geplant.
Schmidt war im September 2012 vom Amtgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Das Verfahren ging auf eine Anzeige von Hubertus Knabe, Leiter der Gedenkstätte im ehemaligen MfS-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen, zurück. (jW)
Der frühere Oberst Wolfgang Schmidt hatte den 1952 in der DDR zum Tode verurteilten Johann Burianek als »Banditen und Anführer einer terroristischen Vereinigung« bezeichnet. Burianek hatte in der DDR Anschläge verübt und zwei Attentate auf Brücken geplant.
Schmidt war im September 2012 vom Amtgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Das Verfahren ging auf eine Anzeige von Hubertus Knabe, Leiter der Gedenkstätte im ehemaligen MfS-Gefängnis Berlin-Hohenschönhausen, zurück. (jW)
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