Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 30.03.2013, Seite 5 / Inland

Gericht bestätigt Hartz-IV-Sätze

Berlin. Die Sozialleistungen für Kinder in Hartz-IV-Haushalten sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zu niedrig. Das oberste Sozialgericht in Kassel wies am Donnerstag die Klage der Eltern eines inzwischen dreieinhalbjährigen Sohnes ab, die sich gegen das Jobcenter Delmenhorst gerichtet hatte. »Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen«, erklärte das Gericht. Dem BSG zufolge verstieß der Gesetzgeber bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene wie auch Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde.

(Reuters/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.