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Aus: Ausgabe vom 30.03.2013, Seite 5 / Inland

Gericht bestätigt Hartz-IV-Sätze

Berlin. Die Sozialleistungen für Kinder in Hartz-IV-Haushalten sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zu niedrig. Das oberste Sozialgericht in Kassel wies am Donnerstag die Klage der Eltern eines inzwischen dreieinhalbjährigen Sohnes ab, die sich gegen das Jobcenter Delmenhorst gerichtet hatte. »Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen«, erklärte das Gericht. Dem BSG zufolge verstieß der Gesetzgeber bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene wie auch Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde.

(Reuters/jW)