Aus: Ausgabe vom 30.03.2013, Seite 5 / Inland
Gericht bestätigt Hartz-IV-Sätze
Berlin. Die Sozialleistungen für Kinder in Hartz-IV-Haushalten sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht zu niedrig. Das oberste Sozialgericht in Kassel wies am Donnerstag die Klage der Eltern eines inzwischen dreieinhalbjährigen Sohnes ab, die sich gegen das Jobcenter Delmenhorst gerichtet hatte. »Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen«, erklärte das Gericht. Dem BSG zufolge verstieß der Gesetzgeber bei der Festlegung der Regelbedarfe für Erwachsene wie auch Kinder nicht gegen die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde.
(Reuters/jW)
(Reuters/jW)
Mehr aus: Inland
-
Klerus entmachten
vom 30.03.2013 -
Sechster Streikmonat bei Neupack
vom 30.03.2013 -
Einblicke in den kubanischen Sozialismus
vom 30.03.2013 -
Nur wenige Auserwählte
vom 30.03.2013 -
»Mit dem Text bin ich nicht einverstanden«
vom 30.03.2013