Aus: Ausgabe vom 04.04.2013, Seite 4 / Inland
Härtere Strafen bei Korruption geplant
Berlin. Korruption im Gesundheitswesen soll nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Die Neuregelung soll Bestechlichkeit und Bestechung ahnden, wie eine Sprecherin des Ministers am Mittwoch in Berlin sagte. Erfaßt werden soll mit dem neuen Gesetz die Korruption bei allen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.
Die Sprecherin bestätigte mit ihren Angaben einen Bericht des Berliner Tagesspiegels. Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, daß freiberufliche Ärzte nicht unter den Tatbestand der Korruption des Strafgesetzbuches fallen. Bislang können nur angestellte Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Strafgesetzbuch belangt werden.
(AFP/jW)
Die Sprecherin bestätigte mit ihren Angaben einen Bericht des Berliner Tagesspiegels. Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, daß freiberufliche Ärzte nicht unter den Tatbestand der Korruption des Strafgesetzbuches fallen. Bislang können nur angestellte Ärzte wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme nach dem Strafgesetzbuch belangt werden.
(AFP/jW)
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