Aus: Ausgabe vom 13.04.2013, Seite 16 / Aktion
Prozesse gegen junge Welt
Am kommenden Mittwoch, 17. April wird in der Strafsache gegen den Chefredakteur der jungen Welt, Arnold Schölzel, wegen Verstoß gegen das Presserecht vor der 75. Strafkammer des Landgerichts zu Berlin (Turmstraße 91 in 10559 Berlin) ab 9 Uhr verhandelt. Der Verstoß des Chefredakteurs soll darin bestanden haben, daß er die Veröffentlichung eines Textes von Inge Viett, den diese auf Bestellung der jungen Welt zur Vorbereitung einer Podiumsdiskussion bei der Rosa-Luxemburg-Konferenz schrieb, zugelassen hat. In diesem Text wagt die Autorin die These, daß begleitend mit dem Umstand, daß Deutschland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führt, auch Widerstand berechtigt sei. Nun meint die Staatsanwaltschaft nicht nur, daß so eine Aussage zensiert gehört, sie verlangt darüber hinaus, daß diese Zensur vom Chefredakteur der jungen Welt höchstpersönlich hätte vorgenommen werden müssen. In erster Instanz sah das Gericht dies anders und sprach Arnold Schölzel frei. Die Staatsanwaltschaft hat dies aber nicht auf sich beruhen lassen, und so kommt es zur Verhandlung in zweiter Instanz am kommenden Mittwoch ab 9 Uhr. Als Zeugin ist Inge Viett geladen.
Am Freitag, den 17. Mai wird in der Strafsache gegen den Geschäftsführer der jungen Welt, Dietmar Koschmieder, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Tiergarten (gleiche Adresse wie oben) ab 9 Uhr verhandelt. Koschmieder wird angeklagt, »in Berlin am 17. Juni 2011 einem Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben«. An diesem Tag hatte die NPD eine Kundgebung vor dem Karl-Liebknecht-Haus angemeldet. Aus »politischen Gründen«, wie ein Polizeibeamter mitteilte, sei dann die Kundgebung von Behörden vor das Haus der jungen Welt verlegt worden. Dabei kam es zu Protestaktionen, Koschmieder wurde mehrfach von Polizeibeamten schikaniert. Das setzte sich fort, als die Kundgebung und die Proteste vorbei waren. Seine Widerstandshandlung bestand darin, nicht als Einzelperson abgeführt zu werden, sondern auf Begleitung eines Kollegen zu bestehen, was die Polizei mit harten Übergriffen goutierte, während derer sich Koschmieder vollkommen passiv verhielt.
Mit Mitteln aus dem Prozeßkostenfonds kann die junge Welt sichersstellen, daß für diese und andere Verfahren bestmögliche anwaltliche Begleitung finanziert werden kann.
Spenden bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Verlag 8. Mai GmbH
Geldinstitut: Postbank
Bankleitzahl: 100 100 10
Kontonummer: 69 56 82 100
Stichwort: Prozeßkostenfonds
Am Freitag, den 17. Mai wird in der Strafsache gegen den Geschäftsführer der jungen Welt, Dietmar Koschmieder, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Amtsgericht Tiergarten (gleiche Adresse wie oben) ab 9 Uhr verhandelt. Koschmieder wird angeklagt, »in Berlin am 17. Juni 2011 einem Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben«. An diesem Tag hatte die NPD eine Kundgebung vor dem Karl-Liebknecht-Haus angemeldet. Aus »politischen Gründen«, wie ein Polizeibeamter mitteilte, sei dann die Kundgebung von Behörden vor das Haus der jungen Welt verlegt worden. Dabei kam es zu Protestaktionen, Koschmieder wurde mehrfach von Polizeibeamten schikaniert. Das setzte sich fort, als die Kundgebung und die Proteste vorbei waren. Seine Widerstandshandlung bestand darin, nicht als Einzelperson abgeführt zu werden, sondern auf Begleitung eines Kollegen zu bestehen, was die Polizei mit harten Übergriffen goutierte, während derer sich Koschmieder vollkommen passiv verhielt.
Mit Mitteln aus dem Prozeßkostenfonds kann die junge Welt sichersstellen, daß für diese und andere Verfahren bestmögliche anwaltliche Begleitung finanziert werden kann.
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Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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