Aus: Ausgabe vom 15.04.2013, Seite 5 / Inland
Ver.di klagt in Karlsruhe
München. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft will das Streikrecht bei Kirchen mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts durchsetzen. Ver.di habe in Karlsruhe Klage eingereicht, um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom November auszuhebeln, berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Montagausgabe.
Ver.di-Chef Frank Bsirske wirft den Arbeitsrichtern demnach vor, mit ihrer Entscheidung die Rechte der Kirchen »unzulässig ausgeweitet« zu haben. Das Erfurter BAG hatte das Streikrecht der Gewerkschaften bei den Kirchen und deren Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen und Kindergärten stark eingeschränkt. Zwar gebe es ein Grundrecht auf Streik – aber eben auch das Recht der Kirchen, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln, heißt es in dem damaligen Urteil.
(AFP/jW)
Ver.di-Chef Frank Bsirske wirft den Arbeitsrichtern demnach vor, mit ihrer Entscheidung die Rechte der Kirchen »unzulässig ausgeweitet« zu haben. Das Erfurter BAG hatte das Streikrecht der Gewerkschaften bei den Kirchen und deren Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen und Kindergärten stark eingeschränkt. Zwar gebe es ein Grundrecht auf Streik – aber eben auch das Recht der Kirchen, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln, heißt es in dem damaligen Urteil.
(AFP/jW)
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