Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 26.04.2013, Seite 4 / Inland

Blockadeaufruf: ­Freispruch kassiert

Koblenz. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat im Revisionsverfahren den Freispruch des Landgerichts für den Antifaschisten Wolfgang Huste aufgehoben. Das Landgericht muß nun erneut über den Blockadeaufruf gegen eine Neonazikundgebung am 3. September 2011 in Dortmund entscheiden. Dies bedeutet aber noch keinen Schuldspruch. In erster Instanz war Huste vom Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil der von ihm unterstützte Aufruf als öffentliche Aufforderung zu Straftaten gewertet wurde. Der Vorsitzende Richter Hermann Summa betonte, auch ein behördlich genehmigter Neonaziaufmarsch wie der in Dortmund falle unter die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit – selbst wenn »die damit verfolgten politischen Ziele unanständig und für die Demokratie eine Schande sind«. Nachdem Huste Rechtsmittel gegen die Verurteilung einlegte, wurde er im September 2012 freigesprochen. (jW)