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Aus: Ausgabe vom 27.04.2013, Seite 4 / Inland

Nebenkläger wollen Videoübertragung

Kassel/München. Im bevorstehenden NSU-Prozeß will ein Nebenkläger die Frage einer Videoübertragung zum Verhandlungsgegenstand machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte, teilte Anwalt Thomas Bliwier am Freitag mit: »Eine Entscheidung über den inhaltlichen Aspekt des Antrags ist damit nur vertagt.« Er werde den Antrag zu Beginn der Hauptverhandlung erneut stellen. Eine Videoübertragung sei angesichts der öffentlichen Bedeutung geboten. Bliwier vertritt die Hinterbliebenen des mutmaßlichen Kasseler NSU-Opfers Halit Yozgat. (dpa/jW)