Aus: Ausgabe vom 27.04.2013, Seite 4 / Inland
Nebenkläger wollen Videoübertragung
Kassel/München. Im bevorstehenden NSU-Prozeß will ein Nebenkläger die Frage einer Videoübertragung zum Verhandlungsgegenstand machen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hatte, teilte Anwalt Thomas Bliwier am Freitag mit: »Eine Entscheidung über den inhaltlichen Aspekt des Antrags ist damit nur vertagt.« Er werde den Antrag zu Beginn der Hauptverhandlung erneut stellen. Eine Videoübertragung sei angesichts der öffentlichen Bedeutung geboten. Bliwier vertritt die Hinterbliebenen des mutmaßlichen Kasseler NSU-Opfers Halit Yozgat. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Die Almosen des Sozialministeriums
vom 27.04.2013 -
Wettbewerb über alles
vom 27.04.2013 -
Tod nach Zwangsräumung
vom 27.04.2013 -
»Die Tafeln wollen gebraucht werden«
vom 27.04.2013 -
»Das will heißen: Geh nach Hause«
vom 27.04.2013 -
Vermittlung in Dumpingjobs
vom 27.04.2013 -
Gewinner im Krieg der Konzerne
vom 27.04.2013