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Aus: Ausgabe vom 02.05.2013, Seite 4 / Inland

NRW: Striktes ­Rauchverbot

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Mai das neben Bayern strikteste Rauchverbot in ganz Deutschland. In Restaurants, Kneipen, Festzelten, allen öffentlichen Einrichtungen, auf Spielplätzen, in geschlossenen Sportstadien, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen aller Art und auch in Spielhallen darf nicht mehr gequalmt werden. Mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz sind auch bisherige Ausnahmen für Schulgelände, Raucherclubs oder Raucherräume etwa in Hochschulen oder Freizeiteinrichtungen gestrichen. Erlaubt ist das Rauchen in Gaststätten nur noch bei privaten Feiern in geschlossenen Gesellschaften.

(dpa/jW)