Aus: Ausgabe vom 16.05.2013, Seite 15 / Medien
dju fordert Auskunftsanspruch
Berlin. Die Deutsche Journalisten- und Journalistinnen Union (dju) in ver.di hat den Bundestag aufgefordert, unverzüglich einen gesetzlichen Auskunftsanspruch der Medien auch gegenüber Behörden wie dem Bundesnachrichtendienst oder den Bundesministerien sicherzustellen. »Formale Hürden dürfen nicht dazu führen, daß es keine Transparenz über die Arbeit von Bundesbehörden gibt«, erklärte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß am Montag bei einer Anhörung vor dem Innenausschuß des Bundestages.
Das Bundesverwaltungsgericht habe dem Gesetzgeber in einem Urteil vom 13. Februar dieses Jahres aufgetragen, »hinreichend effektive Auskunftsregelungen« zu formulieren, sagte Haß. »Diesem Auftrag muss noch in dieser Legislaturperiode nachgekommen werden. Dazu reicht weder der Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz als Jedermannsrecht noch der alleinige Verweis auf Artikel 5 des Grundgesetzes«.
(jW)
Das Bundesverwaltungsgericht habe dem Gesetzgeber in einem Urteil vom 13. Februar dieses Jahres aufgetragen, »hinreichend effektive Auskunftsregelungen« zu formulieren, sagte Haß. »Diesem Auftrag muss noch in dieser Legislaturperiode nachgekommen werden. Dazu reicht weder der Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz als Jedermannsrecht noch der alleinige Verweis auf Artikel 5 des Grundgesetzes«.
(jW)
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