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Aus: Ausgabe vom 24.05.2013, Seite 1 / Inland

Thüringen schafft ­Residenzpflicht ab

Erfurt. Die Thüringer Regierungsparteien SPD und CDU haben sich auf eine Lockerung der Aufenthaltsvorschriften für Asylbewerber verständigt: Das CDU-geführte Innenministerium kündigte am Mittwoch eine Verordnung an, die den Betroffenen den Aufenthalt im gesamten Freistaat gestattet, wenn ihr Asylverfahren in Thüringen läuft. Die Verordnung soll laut Ministerium am 1. Juli in Kraft treten. Bislang hat Thüringen noch vor Bayern die härteste »Residenzpflicht« für Asylbewerber in ganz Deutschland: Sie dürfen sich nur in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt aufhalten, in dem oder in der ihr Verfahren bearbeitet wird, sowie in wenigen, genau festgelegten Nachbarkreisen und nahe gelegenen kreisfreien Städten. Alle übrigen Landesregierungen gestatten Asylbewerbern, sich in ihrem Land frei zu bewegen. (jW)

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