Aus: Ausgabe vom 08.06.2013, Seite 5 / Inland
Sieg für Meinungsfreiheit
Hamburg. Die Hamburgische Linkspartei hat ein Urteil des Arbeitsgerichts der Hansestadt vom Donnerstag begrüßt. »Die Abweisung des Antrags von Karstadt ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit«, sagte Kersten Artus, wirtschaftpolitische Sprecherin der Linksfraktion in der Bürgerschaft am Freitag. Die Richter hatten den Eilantrag von Karstadt gegen die Gewerkschaft ver.di abgewiesen, demzufolge die Verteilung von Flublättern in einer Passage vor der Karstadtfiliale in Wandsbek hätte untersagt werden müssen.
Der Anwalt der Kaufhauskette hatte argumentiert, daß es sich um Privateigentum handele. Es führe jedoch ein öffentlicher Weg durch die Passage, entgegnete die Gewerkschaft. Der Richter teilte diese Ansicht. »Die Arbeitgeber wollen mit ihrem Vorgehen das Recht der Gewerkschaften auf Streik angreifen«, kommentierte Artus das Vorgehen.
(dpa/jW)
Der Anwalt der Kaufhauskette hatte argumentiert, daß es sich um Privateigentum handele. Es führe jedoch ein öffentlicher Weg durch die Passage, entgegnete die Gewerkschaft. Der Richter teilte diese Ansicht. »Die Arbeitgeber wollen mit ihrem Vorgehen das Recht der Gewerkschaften auf Streik angreifen«, kommentierte Artus das Vorgehen.
(dpa/jW)
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