Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 12.06.2013, Seite 5 / Inland

Gericht verbietet Warnstreik

Stuttgart. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Dienstag der einstweiligen Verfügung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg (KAV) gegen den Warnstreik der städtischen Beschäftigten stattgegeben, wie die Gewerkschaft ver.di mitteilte. Die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes fordern eine sogenannte Mobilitätszulage für die Arbeit in der baden-württembergischen Landeshauptstadt (siehe dazu jW vom Dienstag) und wollten dafür am heutigen Mittwoch die Arbeit niederlegen. Nach ver.di-Angaben findet der Streik wegen des Gerichtsbeschlusses nicht statt. Die Gewerkschaft prüft, Rechtsmittel dagegen einzulegen.

Cuno Hägele, ver.di Geschäftsführer in Stuttgart und Mitglied der Verhandlungskommission, kommentierte: »Juristisch läßt sich die Ursache für den Fachkräftemangel nicht beheben: Diese Stadt bleibt weiterhin zu teuer für viele ihrer Beschäftigten. Stuttgart hat heute verloren.« Laut Gewerkschaft fehlen in Stuttgart allein für die Erfüllung des ab 1. August geltenden Rechtsanspruches auf einen Kitaplatz 1000 Fachkräfte.

ver.di will die besonderen Belastungen der Beschäftigten bei der Landeshauptstadt im Rahmen der nächsten Tarifrunde thematisieren. Die Forderung nach einer Zulage von pauschal 180 Euro bleibe auf der Agenda.

(jW)

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