Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 15.06.2013, Seite 1 / Inland

Fluthilfe nicht für Hartz-IV-Bezieher?

Berlin. Laut einer Anweisung des Bundesarbeitsministeriums können bereits gezahlte Nothilfen mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet werden, wie das Neue Deutschland am Freitag berichtete. In den vergangenen Tagen hatte die Bundesagentur für Arbeit erklärt, die Soforthilfen würden nicht auf die Transferleistungen angerechnet. Tatsächlich ist laut ND aber direkt vom Ministerium eine Anweisung an die Jobcenter ergangen, nach der diese Hilfen zu einer neuen Erstausstattung etwa mit Möbeln nur zahlen sollen, wenn die Kosten »weder durch eine Versicherung noch durch ein anderweitiges Nothilfeprogramm erstattet werden«.

Der Wohlfahrtsverband Volkssolidarität kritisierte die Anweisung am Freitag. Verbandspräsident Gunnar Winkler forderte, in Katastrophenfällen bei Betroffenen grundsätzlich Hilfen nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung anzurechnen. (jW)