Aus: Ausgabe vom 24.06.2013, Seite 4 / Inland
Karlsruhe will Auskunft zu Mollath
München. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahmen in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Samstag gegenüber der Nachrichtenagentur dpa einen Bericht der Süddeutschen Zeitung. Dabei werde berücksichtigt, daß Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei. Die Anfrage des Bundesverfassungsgerichts gebe nun die Möglichkeit, auf diesen Umstand einzugehen. Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte am 11. Januar 2012 Verfassungsbeschwerde eingereicht und sie vor kurzem erweitert.
(dpa/jW)
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