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Aus: Ausgabe vom 27.06.2013, Seite 5 / Inland

»Versicherungsklau bei Erwerbslosen«

Berlin. Verliert jemand seine Arbeit und möchte sich etwa aus gesundheitlichen Gründen von der Bundesagentur für Arbeit nur noch in Teilzeitjobs vermitteln lassen, darf die Behörde ihm das Arbeitslosengeld entsprechend kürzen. Das ergab eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der Linkspartei, Katja Kipping, an die Bundesregierung. Hat der Betreffende vorher etwa 40 Stunden wöchentlich gearbeitet und bewirbt sich nun auf Arbeitsplätze mit 20 Wochenstunden, erhält er nur die Hälfte des normalerweise prozentual vom früheren Verdienst berechneten Arbeitslosengeldes. »Ich nenne das Versicherungsklau, denn für die höhere Leistung hat er Beiträge gezahlt«, kritisierte die Politikerin. Ähnlich verhalte es sich mit den befristeten Sperrzeiten, so Kipping. Die verhängt das Amt etwa, wenn der Beschäftigte selbst gekündigt hat. (jW)

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