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Aus: Ausgabe vom 27.06.2013, Seite 5 / Inland

Verfassungsklage nach Polizistenfotos

Göttingen. Die Bürgerrechtsgruppe »BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz« hat am Dienstag angekündigt, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu wollen. Grund ist ein Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 20. Juni, in dem es das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen vom 29. Dezember 2012 gegen ein Mitglied der Göttinger Bürgerrechtsgruppe bestätigte. Die verurteilte Person hatte Polizisten fotografiert, die auf einer Demonstration gefilmt hatten. Das Gericht stellte fest, daß in einem solchen Fall die Personalien des Fotografen festgestellt werden dürfen. Roland Laich von der Aktivistengruppe wehrt sich gegen die Unterstellung, die Bilder würden schließlich im Internet auftauchen: »Das von uns gefertigte Beweismaterial findet ausschließlich bei Gerichtsverfahren Verwendung.« (jW)

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