Aus: Ausgabe vom 28.06.2013, Seite 2 / Inland
Klage gegen Gewerkschaft zunächst abgewiesen
Frankfurt/Main. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) hat am Donnerstag erneut Schadensersatzzahlungen abwenden können. Die Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin und Ryanair hatten geklagt, durch Streikdrohungen der Gewerkschaft seien ihnen Millionen Euro entgangen. Das Landgericht Hessen wies die Klage in zweiter Instanz ab. Die Fluggesellschaften seien lediglich Dritte in dem Arbeitskampf gewesen und hätten daher keinen Anspruch auf die geforderten 3,3 Millionen Schadensersatz. Es ließ jedoch die Revision beim Bundesarbeitsgericht zu. Es sei davon auszugehen, daß das Verfahren weiterverfolgt werde, erklärte ein Sprecher der Lufthansa. (dpa/jW)
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