Aus: Ausgabe vom 04.07.2013, Seite 5 / Inland
Telekom: Klage abgewehrt
Frankfurt am Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Mittwoch die zweite Musterklage gegen einen Börsengang der Deutschen Telekom AG abgeschmettert. Geklagt hatten rund 150 Kleinaktionäre, die beim zweiten Börsengang des früheren Staatsunternehmens im Jahr 1999 T-Aktien gekauft hatten, die später Kursverluste erlitten. Die Kläger verlangten zehn Millionen Euro Schadensersatz, weil sie sich vom Börsenprospekt getäuscht fühlten. Die Frankfurter Richter konnten wie im ersten Verfahren um den dritten Börsengang aus dem Jahr 2000 keine Fehler in der Präsentation des Wertpapiers finden. Voraussichtlich werden beide Verfahren vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. (Reuters/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
»Gewerkschaften brauchen auch Utopien«
vom 04.07.2013 -
Schwere Zeiten für hessische Grüne
vom 04.07.2013 -
Plaudertasche Zschäpe
vom 04.07.2013 -
Nicht auspressen lassen! Einzelhandelsbeschäftigte demonstrieren in Erfurt
vom 04.07.2013 -
Effizienter spitzeln
vom 04.07.2013