Aus: Ausgabe vom 04.07.2013, Seite 5 / Inland
Telekom: Klage abgewehrt
Frankfurt am Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Mittwoch die zweite Musterklage gegen einen Börsengang der Deutschen Telekom AG abgeschmettert. Geklagt hatten rund 150 Kleinaktionäre, die beim zweiten Börsengang des früheren Staatsunternehmens im Jahr 1999 T-Aktien gekauft hatten, die später Kursverluste erlitten. Die Kläger verlangten zehn Millionen Euro Schadensersatz, weil sie sich vom Börsenprospekt getäuscht fühlten. Die Frankfurter Richter konnten wie im ersten Verfahren um den dritten Börsengang aus dem Jahr 2000 keine Fehler in der Präsentation des Wertpapiers finden. Voraussichtlich werden beide Verfahren vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. (Reuters/jW)
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