Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 04.07.2013, Seite 1 / Inland

BGH: Mieterhöhungen anders bestimmen

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bedingungen für Mieterhöhungen präzisiert. Danach müssen sich diese am gesamten Mietniveau einer Stadt orientieren und nicht nur an der Preisspanne eines Stadtteils. Das Karlsruher Gericht hat daher am Mittwoch mehrere Urteile aufgehoben. Die Erhöhung von Mieten richtet sich in Deutschland in der Regel nach einem Mietspiegel, der für die jeweilige Gemeinde erstellt wird. Dieser wird ermittelt anhand der in der Gemeinde üblichen Mietpreise der letzten Jahre. Ein Vermieter darf aber nicht auf einmal eine Miete auf das Niveau der Stadt anheben, sondern nur in einem genau festgesetzten Rahmen. Der Mieter muß der Mieterhöhung zustimmen. Dem Gericht lagen mehrere Fälle aus Nordrhein-Westfalen vor, in denen Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete von ihren Mietern wollten.

(dpa/jW)